Hiermit möchten wir unsere Mitglieder und Besucher über die Videoüberwachung unserer Schießstände informieren.
Solltet ihr noch offene Fragen zur Technik oder euren Rechten als Betroffene haben, stehen wir euch selbstverständlich zur Klärung zur Verfügung. Sprecht bitte das Schützenmeisteramt direkt vor Ort an oder sendet uns eine Nachricht per Email.
Zweck der Überwachung / Interessensabwägung
Unsere Schießstände werden von unseren Mitgliedern und auch von Gästen an festen Trainingsterminen oder zu individuell festgesetzten Zeiten genutzt. Die Kgl. priv. Schützengesellschaft Nassenbeuren als Betreiber ist gesetzlich dazu verpflichtet, über die Schießaufsichten den ordnungsgemäßen Betrieb auf den Schießständen zu gewährleistet. Gastvereine sind genauso verpflichtet, eigene Aufsichten zu stellen. Zum ordnungsgemäßen Betrieb gehört neben der Überwachung der Sicherheit und Minimierung der Risiken auch die Einhaltung der Schießstandregeln bzgl. Aufsichtsführung, zulässiger Waffen, Munition, Anschlagsarten, Disziplinen u.Ä.. Um Beschädigungen der Anlage und Verstöße gegen die geltenden Regeln im Bedarfsfall zweifelsfrei einem Verursacher zuordnen zu können, wurde eine Videoüberwachung der Schießstände vom Schützenmeisteramt beschlossen und installiert.
Technische Beschreibung
Die Videoüberwachung umfasst aktuell den 25m- und den 100m-Stand an der Schützenposition sowie den Waffenraum. Die Aufnahmebereiche und -winkel sind nicht variabel und durch die Installation fest definiert. Die Kameras sind sichtbar an den Decken montiert und übertragen die Aufnahmen auf ein zentrales Speichersystem. Zugriff darauf (z.B. zum Sichten von Aufnahmen etc.) ist nur durch die Berechtigten möglich und stellt eine absolute Ausnahme dar. Ebenso findet keine Übertragung an Dritte statt.
Information der Betroffenen (Art. 13 DSGVO)
Der Einsatz der Videoüberwachung wird mehrmals im Erdgeschoss und direkt vor dem Betreten der Schießstände angezeigt. Hier befinden sich auf den Türen entsprechende Hinweisschilder. Der Bereich dahinter ist nicht öffentlich, sondern ausschließlich für Schützen der Kgl. priv. Schützengesellschaft Nassenbeuren, Gastschützen und Besucher von Veranstaltungen oder Wettkämpfen bestimmt. Alle Hinweisschilder sind im üblichen Sichtfeld (Sichthöhe und Richtung) einer Person angebracht und mit einem gängigen Piktogramm für Videoüberwachung und dem Hinweis auf die DSGVO versehen.
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (Art. 6 DSGVO)
Die Kgl. priv. Schützengesellschaft Nassenbeuren betreibt die Anlage als verantwortliche juristische Person im berechtigten Interesse der Sicherung ihres Eigentums gegen Schäden durch unsachgemäße Nutzung und Beschädigungen, die nicht gemeldet werden und deren Beseitigungskosten dann sie tragen muss (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO). Darüber hinaus hat die Schützengesellschaft als Betreiber auch sicherzustellen, dass die Schießstände nur mit den dafür zugelassenen Waffen und Munition benutzt wird, welche sich aus dem Waffengesetz und der Schießstand-Zulassung ergeben (Art. 6 Abs. 1 c DSGVO).
Da die Nichteinhaltung der gesetzlichen/rechtlichen Vorgaben aus WaffG, AWaffV Abschnitt 4 und Schießstandrichtlinen (unzulässige Waffen oder Geschosse, unzulässige Übungen) zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis des Schießstandes führen kann und Beschädigungen der Anlage durch den Verursacher abgedeckt werden müssen ist eine Überwachung der Anlage auch im Interesse der Mitglieder/Schützen (Betroffene) zu sehen.
Technisch Organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
Zugriffskontrolle:
Der Zugriff auf das Speichersystem ist nur auf verschlüsseltem Weg mit einem starken Passwort möglich, das ausschließlich der berechtigten Person (1. und 2. Schützenmeister) bekannt ist.
Kontrolle über die Weitergabe der Aufzeichnungen
Die Daten werden nach 4 Wochen automatisch gelöscht, sofern sie nicht für o.g. Zwecke benötigt werden. Eine Weitergabe auf mobile Datenträger erfolgt nur im Falle einer weitergehenden Ermittlung.