Dokumente und Formulare

Sportordnungen und Disziplinen

 

Formulare der Schützengesellschaft zum Herunterladen

 

Kündigung der Mitgliedschaft

Die Mitglieder können jederzeit, spätestens jedoch mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum 31. Dezember, durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Schützenmeisteramt aus der Gesellschaft austreten. Ein Mitglied, das nicht zum Schluss eines Jahres austritt, hat die Beiträge und die sonstigen Leistungen für das laufende Jahr zu entrichten. Für das laufende Jahr geleistete Beiträge werden nicht zurückgewährt.

Ein Austritt aus der BDS-Abteilung kann separat genauso erfolgen. Beim Austritt aus der Gesellschaft erlischt automatisch auch die Mitgliedschaft in der BDS-Abteilung.