
Bedürfnisbescheinigungen und Bestätigungen
Damit der Schützenmeister die benötigten Bescheinigungen ordnungsgemäß erstellen kann werden vom Schützen folgende Unterlagen benötigt:
Bedürfnisbescheinigung zum Waffenerwerb
- Schützenausweis oder Nummer
- Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formulare (DSB/BSSB oder BDS/BBS).
- Alle erforderlichen Anlagen dazu
- Bitte beachten, dass die Schützengesellschaft die passende Standanlage für die beantragte Disziplin haben muss!
- Schießbuch im Original oder relevante Einträge in Kopie
- E-Mail-Adresse für Rückfragen und Benachrichtigung bei Fertigstellung
Bestätigung des fortbestehenden Bedürfnisses (§ 14 Abs. 4, Abs. 2 WaffG)
- Schützenausweis oder Nummer
- Falls vorliegend: Anschreiben der Behörde
- Erste eigene WBK, im Original oder Kopie (relevant ist das Datum des ersten Eintrages)
- Falls der erste Eintrag noch keine 10 Jahre her ist: Schießbuch im Original oder relevante Einträge in Kopie und Liste der passenden Schießtermine der letzten 24 Monate, getrennt für Kurz-/Langwaffe
- Email-Adresse für Rückfragen und Benachrichtigung bei Fertigstellung
Fortbestehendes Bedürfnis (§27 SprengG)
- Schützenausweis oder Nummer
- Vollständig ausgefülltes Formular (Landratsamt Unterallgäu)
- Sachkundenachweis oder Prüfungszertifikat im Original oder Kopie
- Erlaubnisheft nach §27 SprengG
- Email-Adresse für Rückfragen und Benachrichtigung bei Fertigstellung
Die Unterlagen zur Prüfung bitte abgeben beim Schützenmeister oder Sportleiter.
Alternativ einwerfen im Umschlag in den Briefkasten im 25m-Vorraum oder in den Briefkasten der Schützengesellschaft außen am Gebäude.
Abholung ist möglich jeweils am Donnerstag ab 20 Uhr oder Sonntag ab 11 Uhr, am besten nach Absprache.
Die Prüfung vor der Bestätigung kann 1-2 Wochen dauern!