Bedürfnisbescheinigungen und Bestätigungen

Damit der Schützenmeister die benötigten Bescheinigungen ordnungsgemäß erstellen kann werden vom Schützen folgende Unterlagen benötigt:

 

Bedürfnisbescheinigung zum Waffenerwerb

  • Schützenausweis oder Nummer
  • Vollständig ausgefüllte Formulare (DSB/BSSB oder BDS/BBS)
  • Alle erforderlichen Anlagen dazu
  • Schießbuch im Original oder relevante Einträge in Kopie
  • E-Mail-Adresse für Rückfragen und Benachrichtigung bei Fertigstellung

 

Bestätigung des fortbestehenden Bedürfnisses (§ 14 Abs. 4, Abs. 2 WaffG)

  • Schützenausweis oder Nummer
  • Falls vorliegend: Anschreiben der Behörde
  • Erste eigene WBK, im Original oder Kopie (relevant ist das Datum des ersten Eintrages)
  • Falls der erste Eintrag noch keine 10 Jahre her ist: Schießbuch im Original oder relevante Einträge in Kopie und Liste der passenden Schießtermine der letzten 24 Monate, getrennt für Kurz-/Langwaffe
  • Email-Adresse für Rückfragen und Benachrichtigung bei Fertigstellung

 

Fortbestehendes Bedürfnis (§27 SprengG)

  • Schützenausweis oder Nummer
  • Vollständig ausgefülltes Formular (Landratsamt Unterallgäu)
  • Sachkundenachweis oder Prüfungszertifikat im Original oder Kopie 
  • Erlaubnisheft nach §27 SprengG
  • Email-Adresse für Rückfragen und Benachrichtigung bei Fertigstellung

 

Die Unterlagen zur Prüfung bitte abgeben beim Schützenmeister oder Sportleiter.
Abholung ist möglich jeweils am Donnerstag ab 20 Uhr oder Sonntag ab 11 Uhr, am besten nach Absprache.
Die Prüfung vor der Bestätigung kann 1-2 Wochen dauern!